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Allgemeines

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z. B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Nr. 5) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Inhalt der Grundfahraufgabe

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Der Bewerber hat den PKW durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h zum Stillstand zu bringen. Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Ausbilder.

Fehlerbewertung

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot

Quelle: Broschüre Prüfungsrichtlinie des BFV 04/2014 S. 28


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