Allgemeines
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z. B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Nr. 3) Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
Inhalt der Grundfahraufgabe
Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine ausreichend große Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Nicht ausreichender Seitenabstand
Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus
Mehr als zwei Korrekturzüge 1)