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Allgemeines

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z. B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Nr. 3) Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe

Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine ausreichend große Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Nicht ausreichender Seitenabstand

  • Fahrzeugumriss ragt über markierte Parkfläche hinaus

  • Mehr als zwei Korrekturzüge 1)

Quelle: Broschüre Prüfungsrichtlinie des BFV 04/2014 S. 28

1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe


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