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Allgemeines

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z. B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Nr. 4) (verkehrsgerecht) Umkehren

Inhalt der Grundfahraufgabe

Selbstständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z. B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Unzulässiges Abweichen vom Rechtsfahrgebot

Quelle: Broschüre Prüfungsrichtlinie des BFV 04/2014 S. 28


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