Allgemeines
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z. B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.