B
Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene FE-Klassen: AM & L
BF17
Wie Klasse B, aber das Mindestalter wird auf 17 Jahre herabgesetzt wenn man von einer verkehrszuverlässigen Person begleitet wird.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein
darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein
die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist
BE
Erweiterung der Klasse B für das Führen von Zügen. Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und bis 3.500 Kg
BF17
Wie Klasse BE, aber das Mindestalter wird auf 17 Jahre herabgesetzt wenn man von einer verkehrszuverlässigen Person begleitet wird.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:
das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse BE (Züge über 4250 Kg zGM.) sein
darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein
die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist
L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann darf aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
Die Klasse L schließt keine weiteren FE-Klassen ein
Schlüsselzahlen
Sie sind Kodierungen mit deren Hilfe div. Einschränkungen oder Erweiterungen/Ausdehnungen von Fahrerlaubnisklassen auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen werden können. Sie sind in der EU einheitlich. Eine genauere Erklärung zu Schlüsselzahlen findest du hier: Wikipedia
B197
Die Voraussetzungen sind den Klassen B/BF17 gleichzusetzten, lediglich die Ausbildung ändert sich.
Die Ausbildung findet zum Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Es müssen min. 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen gefahren werden, danach findet eine 15 Minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer statt. Die praktische Prüfung findet auf einem Automatik-Fahrzeug statt.
Nach erfolgreicher Prüfung darf im In- und Ausland mit Schalt- und Automatikfahrzeugen bis 3,5 t zul. Gesamtmasse gefahren werden.
Das hat den Vorteil, dass der Prüfling sich bei der Prüfung auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren kann und sich keine Gedanken z.B. über das Abwürgen des Motors machen muss.
Im Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197. Nachteilig ggf. bei Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. zu Klasse BE, da dann der Anhänger nur mit einem Automatik-Fahrzeug gefahren werden darf.
B78 - Automatik-Eintrag
Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Die komplette Ausbildung findet auf einem Automatik-Fahrzeug statt.
Es erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 78 im Führerschein.
Es darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden.
B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene FE-Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B zum Führen von Kraftwagen mit Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination (KFZ+Anhänger) ist begrenzt auf max. 4.250 Kg zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre bei BF17