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Allgemeines

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z. B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Nr. 2) Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe

Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z. B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.

  • Ungenügende Beobachtung des Verkehrs

  • Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung

  • Fehlerhafte Endstellung (z. B. Einklemmen anderer Fahrzeuge)

  • Abstand vom Bordstein oder von der Fahrbahnbegrenzung mehr als 30 cm

  • Mehr als zwei Korrekturzüge1)

Quelle: Broschüre Prüfungsrichtlinie des BFV 04/2014 S. 28

1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe


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