Allgemeines
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbstständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z. B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Nr. 1) Rückwärts Rechtsbogen
Inhalt der Grundfahraufgabe
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt.
Nach rechts rückwärts in einem möglichst engen Bogen unter Beachtung des Rechtsfahrgebots fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug in Rückwärtsfahrt parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Nicht in einem möglichst engen Bogen gefahren
Nicht beachten des Rechtsfahrgebots
Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
Endstellung nicht durch Rückwärtsfahrt erreicht
Mehr als zwei Korrekturzüge