Wir bilden dich zum Fahrlehrer/in aus
Wir sind Ausbildungsfahrschule nach § 35 - Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Du möchtest dich beruflich verändern? Kein Bock mehr auf schmutzige Hände und Kleidung am Ende des Tages? Dann komm zu uns schnupper in den Beruf hinein, indem du uns bei einigen Unterrichtsfahrten und/oder im Theorieunterricht zuschaust. Unverbindlich und ohne Kosten.
Solltest du bereits die Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte absolviert oder begonnen haben und nun einen Praktikumsplatz in einer Ausbildungsfahrschule suchen, dann melde dich gerne bei uns.
Wie wird man Fahrlehrer
Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt, hat bei vorliegen weiterer Qualifikationen (siehe Zugangsvoraussetzungen) die Möglichkeit sich zum/r Fahrlehrer/in ausbilden zu lassen.
Wer Fahrlehrer/in werden möchte, sollte sich selbst für das Autofahren begeistern können. Zudem sollte man gerne mit Menschen, vor allem jungen Menschen, umgehen können und wollen. Interesse an Technik und technischen Vorgängen ist ebenfalls von Vorteil.
Die Ausbildung und Prüfung erfolgt in mehreren Schritten. Im ersten Schritt erfolgt die Ausbildung in einer Verkehrsfachschule (z.B. VPA Filderstadt, Fahrlehrer-Akademie Karlsruhe), wo zunächst alle theoretischen Kenntnisse im Bereich Recht, Technik, Pädagogik, Didaktik, uvm. vermittelt werden. Zudem erfolgt schon recht früh in der Ausbildung die Vorbereitung auf die praktische Fahrlehrprüfung mit und ohne Anhänger.
Noch während der Ausbildung in der Verkehrsfachschule findet die Ausbildung zu bestimmten Terminen auch in der Ausbildungs-Fahrschule statt. Zudem unterstützen wir euch umfassend, damit ihr eure Prüfungen bestehen könnt. Ihr habt die Möglichkeit auch jederzeit bei uns in der Fahrschule vorbeizukommen, zu hospitieren und Erfahrungen zu sammeln.
Zum Ende der Ausbildung in der Verkehrsfachschule findet eine schriftliche und mündliche Prüfung statt. Werden alle Prüfungen bestanden, bekommt ihr die Anwärterbefugnis (Gültigkeit 2 Jahre). Mit dieser dürft ihr in das Praktikum starten.
Nach der achtmonatigen Ausbildung in der Verkehrsfachschule folgt die Praktikumsphase. Diese wird in einer Ausbildungsfahrschule, wie z.B. unserer Fahrschule, absolviert. Wir zeigen euch wie man Fahrschüler ausbildet, beginnend mit einer Hospitationsphase, also dem Zuschauen. Anschließend bildet ihr unter Aufsicht bereits Fahrschüler aus, in Theorie und Praxis. Gegen Ende der Ausbildung, die min. 4 Monate dauert, erteilt ihr selbständig Unterricht. Sobald ihr euch bereit fühlt, erfolgt eine theoretische und praktische Lehrprobe. Werden diese bestanden, erhaltet ihr die unbefristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt (Abitur, Fachabitur),
der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Hinweise
Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 Nummer 4 ist der Bewerber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen.
Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder DE bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.
Weiterführende Informationen
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg bietet weiterführende Informationen für Interessenten am Fahrlehrerberuf unter https://www.flvbw.de/infos-zum-beruf-fahrlehrer.html
Ist dein Interesse geweckt?
Wenn du dich umfangreich über die Fahrlehrerausbildung informieren möchtest, bieten wir dir gerne ein persönliches Beratungsgespräch an. Melde dich einfach telefonisch, per E-Mail oder fülle das unten stehende Kontaktformular aus, dann melden wir uns bei dir.
Zudem kannst du gerne einige Fahrstunden bei uns mitfahren und den Theorieunterricht besuchen, um schon mal in den Beruf vorab hineinzuschnuppern. Auch hierfür kannst du gerne das Kontaktformular nutzen oder dich einfach bei uns melden.