Antragsteller
Wie Klasse B, jedoch zusätzlich:
Erforderliches Mindestalter für Klasse B: 17 Jahre
Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich.
Bis zum zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
Dein Hauptwohnsitz ist im Landkreis Böblingen.
Begleitperson
Muss namentlich benannt sein.
Muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
Muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR‐ oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein.
Darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.
Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille‐Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Antragsteller
Kopie vom Personalausweis oder Reisepass | machen wir für euch, dazu Ausweis mitbringen
Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr! | bekommt ihr beim Fotograf
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) | z.B. beim Roten Kreuz Weil der Stadt oder Optimus Erste Hilfe
Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV (Nicht älter als 2 Jahre) | bekommt ihr beim Optiker
Antrag auf Teilnahme "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren" (590,2 KiB) | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns
Antrag auf "Erteilung einer Fahrerlaubnis BF17" (691,2 KiB) | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns
Zusätzlich müssen für jede Begleitperson folgende Unterlagen vorgelegt werden
Personalien und Unterschrift
Personalausweis oder Reisepass (auch Kopie möglich) | machen wir für euch, dazu Ausweis mitbringen
Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (auch Kopie möglich) | Kopie machen wir für euch, dazu FS mitbringen
Beiblatt für eine Begleitperson für das begleitete Fahren ab 17 Jahren (591,2 KiB) | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns
Hinweise:
- Alle gesetzlichen Vertreter des Antragstellers müssen schriftlich zugestimmt haben, dass die Begleitperson als solche auftreten darf.
- Für jede Begleitperson wird ein eigenes Beiblatt benötigt.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
*7,70 Euro.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen: Die Gebühr wird zusätzlich zum Erstantrag der Fahrerlaubnis erhoben.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren – je Begleitperson
*13,30 Euro.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen: Die Gebühr wird für jede Begleitperson erhoben.
Führerschein: Ersterteilung B unter Festsetzung einer Probezeit
*38,30 Euro.
Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
*Diese Kosten sind nicht in den Kosten der Fahrschule enthalten, da diese von der zuständigen Behörde erhoben werden.