An alle Autohändler: Wir verkaufen unsere Fahrzeuge nicht - rufen Sie uns nicht mehr an!!!

Fahrerlaubnis-Klassen


B

Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeug­führer.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamt­masse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamt­masse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Eingeschlossene FE-Klassen: AM & L


BF17

Wie Klasse B, aber das Mindestalter wird auf 17 Jahre herabgesetzt wenn man von einer verkehrs­zuverlässigen Person begleitet wird.

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahr­erlaubnis der Klasse B (Pkw) sein

  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahr­erlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein

  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogen­verbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist

BE

Erweiterung der Klasse B für das Führen von Zügen. Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg und bis 3.500 Kg


BF17

Wie Klasse BE, aber das Mindestalter wird auf 17 Jahre herabgesetzt wenn man von einer verkehrs­zuverlässigen Person begleitet wird.

Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu werden, muss eine Person:

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahr­erlaubnis der Klasse BE (Züge über 4250 Kg zGM.) sein

  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahr­erlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein

  • die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogen­verbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist

L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann darf aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
Die Klasse L schließt keine weiteren FE-Klassen ein

Ausbildungsdauer:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb einer FE bzw. bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff

  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse L

  • Prüfung erfolgt nur in Theorie:
    bei Ersterwerb Fragebogen mit 30 Fragen
    bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen

  • keine praktische Prüfung

Schlüsselzahlen

Sie sind Kodierungen mit deren Hilfe div. Einschränkungen oder Erweiterungen/Ausdehnungen von Fahrerlaubnisklassen auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen werden können. Sie sind in der EU einheitlich. Eine genauere Erklärung zu Schlüsselzahlen findest du hier: Wikipedia


B197

Die Voraussetzungen sind den Klassen B/BF17 gleichzusetzten, lediglich die Ausbildung ändert sich.

Die Ausbildung findet zum Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Es müssen min. 10 Fahrstunden auf einem Schalt­wagen gefahren werden, danach findet eine 15 Minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer statt. Die praktische Prüfung findet auf einem Automatik-Fahrzeug statt.

Nach erfolgreicher Prüfung darf im In- und Ausland mit Schalt- und Automatik­fahrzeugen bis 3,5 t zul. Gesamtmasse gefahren werden.

Das hat den Vorteil, dass der Prüfling sich bei der Prüfung auf das Verkehrs­geschehen konzentrieren kann und sich keine Gedanken z.B. über das Abwürgen des Motors machen muss.

Im Führer­schein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197. Nachteilig ggf. bei Erweiterung der Fahrerlaubnis z.B. zu Klasse BE, da dann der Anhänger nur mit einem Automatik-Fahrzeug gefahren werden darf.

B78 - Automatik-Eintrag

Mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeug­führer.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamt­masse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamt­masse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Die komplette Ausbildung findet auf einem Automatik-Fahrzeug statt.

Es erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 78 im Führerschein.

Es darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden.

B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene FE-Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B zum Führen von Kraftwagen mit Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination (KFZ+Anhänger) ist begrenzt auf max. 4.250 Kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre bei BF17

Ausbildungsdauer:

  • Theorie: 150 Minuten (2,5 Stunden)

  • Praxis: Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)

  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)

  • Weder theoretische noch praktische Prüfung

Hinweis: weitere FE-Klassen, Ausbildungen oder Fahrerschulungen bieten wir zur Zeit noch nicht an.


Theorie-Unterricht:

Dienstag* und Donnerstag* von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr.

*an Feiertagen bleibt unsere Fahrschule geschlossen

Intensivkurs Pfingstferien 2024

Vom 24.05. bis 01.06.2024.

Dabei findet an jedem der Unterrichtstage 2x 90 Min. Unterricht statt. Zwischen den Lektionen erfolgt eine ausreichend lange Pause.

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Tel.: 070 33 / 692 391 0
E-Mail: info@pfahl24.de


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