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Neue Fahrerlaubnis-Ausbildung ab ca. 2027?

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Neu ab 2027 ? - Vielleicht, mal sehen, weil diese Regierung schafft noch weniger als die vorherige...


... und selbst wenn dieser Entwurf es schafft, durch Bundestag und Bundesrat zu gelangen. Was kommt auf Schüler und Eltern zu?


Denn das hat den Bürgern noch keiner gesagt, am wenigsten der Verkehrsminister Schnieder. Auch die Medien halten sich hier extrem zurück. Warum dieses?


Die Laienausbildung gab es schon einmal in Deutschland. Sie wurde endgültig 1986 abgeschafft.

  • Die rechtliche Grauzone: Bis zur Mitte des Jahrhunderts war es in Deutschland weit verbreitet, den Großteil der Fahrpraxis auf abgelegenen Straßen oder großen Parkplätzen durch Familienmitglieder zu sammeln. Die offizielle Fahrschule diente oft nur noch zur Vorbereitung auf die eigentliche Prüfung.

  • Das Verbot 1986: Die Bundesregierung schaffte die sogenannte „Laienausbildung“ ab, weil Analysen zeigten, dass private Begleitpersonen oft veraltete Regeln weitergaben und Fahranfänger so ein höheres Unfallrisiko aufwiesen. Seitdem ist eine Fahrausbildung durch Privatpersonen gesetzlich verboten. Die praktische Ausbildung durfte nur noch durch staatlich anerkannte Fahrlehrer erfolgen.

  • Strengere Vorgaben: Der theoretische und praktische Lernstoff wurde im Laufe der Jahrzehnte sukzessiv professionalisiert und durch Pflichtstunden (z. B. Sonderfahrten auf der Autobahn oder bei Nacht) ergänzt.

  • Die Ausbildung der Fahrlehrer wurde stetig verbessert und dadurch noch professioneller.

Tatsache ist, dass es momentan noch nicht klar ist, ob Eltern die ihre Kinder selbst ausbilden möchten, dann eine Doppelpedalanlage in ihr Fahrzeug einbauen lassen müssen (Kostenpunkt mit Ein- und anschließendem Ausbau: 2500,-- Euro). Was macht man mit der Pedalanlage nach dem Ausbau?

Angenommen, die Doppelpedale müssen nicht eingebaut werden, dann gilt der Fahrschüler vollumfänglich als der verantwortliche Fahrzeugführer. Der Laienausbilder hat keine Möglichkeit zum Eingreifen in einer Gefahrensituation. Zudem ist er dafür nicht ausgebildet, adäquat einzugreifen (selbst wenn er Pedale hätte). Er kennt auch nicht die Fehler, die Fahrschüler machen werden. Fahrlehrer kennen diese und wissen im Voraus, wann, wie und wie energisch eingegriffen werden muss.

Dass der Fahrschüler dann als verantwortlicher Fahrzeugführer gilt, bedeutet auch, dass er vollumfänglich haftet. Heißt, kommt es zum Unfall, hat er sämtliche Konsequenzen zu tragen. Kommt z.B. ein Mensch zu Tode, dann ist das eine Straftat. Für fährlässige Tötung ist eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder eine Geldstrafe vorgesehen. Bei entsprechendem Strafmaß wird sich dies auch im "Führungszeugnis" niederschlagen. Damit könnten angestrebte Berufe nicht zeitnah oder gar nicht erreicht werden.

Unklar ist auch, wie die Versicherungen darauf reagieren werden. Ist dieses Risiko überhaupt versicherbar? Wenn ja, zu welchem Tarif?

Nach min. 1000 Km der Laienausbildung, kommt der Fahrschüler zurück in die Fahrschule und soll nach 6 Std. weiterer Ausbildung dann die Prüfung fahren können. Es ist bereits jetzt schon absehbar, dass dies völlige Utopie ist. Das Wissen und die Fertigkeiten, die heute in einer Fahrprüfung abgerufen werden, können von Laien gar nicht vermittelt werden. Heißt, der Fahrschüler kann dann ggf. ein Schaltfahrzeug gut bedienen, das Zeug zur Prüfung hat er aber nicht und auch nur einen sehr geringen Umfang davon vom Laien vermittelt bekommen. Woher sollen Laien auch wissen, was Grundfahraufgaben sind, wie diese zu lehren sind und wie diese dann auch zu beurteilen sind, so dass der Prüfer des TÜV's diese auch akzeptiert. Zudem muss der Fahrerlaubnisanwärter auch die Verkehrssituationen insgesamt beherrschen.

Schüler die in einem Prüfgebiet mit Nähe zu einer Autobahn ihre Ausbildung absolvieren, können davon ausgehen, dass in der Prüfungsfahrt auch auf die Autobahn eingefahren wird. Daher ist die Reduzierung von Autobahnfahrten auf nur 45 min. völliger Nonsens. Erfahrungsgemäß reichen für eine vernünftige Prüfungsfahrt auf der Autobahn selbst die 180 min. Ausbildung nicht aus.

Die Frage die offen bleibt ist, wo bleibt die Ersparnis? Wird die Ausbildungsordnung so geändert wie Schnieder sich das vorstellt, wird die Erlangung der Fahrerlaubnis, das Erlangen des Führerscheins, keinesfalls günstiger sondern, im Gegenteil, deutlich teurer und die Ausbildung wird sich zeitlich dehnen.

Fragen? Gerne antworten wir: aW5mb0BwZmFobDI0LmRl@invalid

© 2023 | Fahrschule Dirk Pfahl

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