Grundfahraufgaben BE
Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber eine Fahrzeugkombination der Klasse BE bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann.
Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten. So ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.
Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen; darüber hinausgehende Lenk - oder andere Bedienungshinweise sind nicht zulässig.
Der Bewerber hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.
Fehlerbewertung
Unterlassen der Aufforderung, den rückwärtigen Verkehrsraum zu sichern
Ungenügende Beobachtung des Verkehrs
Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung
Nicht annähernd parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung angehalten
Mehr als 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung beim Anhalten
Nichtanhalten bei Abbrechen der Sichtverbindung zu der den rückwärtigen Verkehrsichernden Person
Nichtbetätigen der Rückfahrsperre (falls vorhanden)
Mehr als drei Korrekturzüge
Bewertung der Grundfahraufgaben
Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.
Dieser Prüfungsteil ist nicht bestanden, wenn der Bewerber
auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt
den Verkehr ungenügend beobachtet und es dadurch zu einer Gefährdung kommt
eine Person, ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand anfährt
Bewertung der Prüfungsteile
Wird dieser Prüfungsteil nicht bestanden, so ist das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen trotzdem durchzuführen. Fahren mit Grundfahraufgabe und Verbinden oder Trennen können getrennt voneinander bestanden, bzw. nicht bestanden werden. Daher werden immer beide Teile ausgeführt. Der nicht bestandene Teil kann nach frühestens 14 Tagen wiederholt werden.