Klasse L

Voraussetzungen Klasse L

  • Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Landkreis Böblingen.

  • Erforderliches Mindestalter für Klasse L: 16 Jahre.

  • Man muss zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein.

  • Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen muss in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen werden.

  • Es darf keine in einem anderen EU‐/EWR‐Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen im Besitz sein.

  • Es wurde an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen .

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass | machen wir für euch, dazu Ausweis mitbringen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr! | bekommt ihr beim Fotograf

  • Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV (Nicht älter als 2 Jahre) | bekommt ihr beim Optiker

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) | z.B. beim Roten Kreuz Weil der Stadt oder Optimus Erste Hilfe

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns

Verwaltungsgebühren

*38,30 Euro.

Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

*Diese Kosten sind nicht in den Kosten der Fahrschule enthalten, da diese von der zuständigen Behörde erhoben werden.

Checkliste Ersterwerb