BF17

Voraussetzungen BF17

Antragsteller

  • Wie Klasse B, jedoch zusätzlich:

  • Erforderliches Mindestalter für Klasse B: 17 Jahre

  • Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich.

  • Bis zum zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden.

  • Dein Hauptwohnsitz ist im Landkreis Böblingen.

Begleitperson

  • Muss namentlich benannt sein.

  • Muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.

  • Muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR‐ oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein.

  • Darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

  • Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille‐Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

Erforderliche Unterlagen

Antragsteller

Zusätzlich müssen für jede Begleitperson folgende Unterlagen vorgelegt werden

Hinweise:

- Alle gesetzlichen Vertreter des Antragstellers müssen schriftlich zugestimmt haben, dass die Begleitperson als solche auftreten darf.

- Für jede Begleitperson wird ein eigenes Beiblatt benötigt.

Verwaltungsgebühren

    Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

    *7,70 Euro.
    Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    Weitere Informationen: Die Gebühr wird zusätzlich zum Erstantrag der Fahrerlaubnis erhoben.

    Begleitetes Fahren ab 17 Jahren – je Begleitperson

    *13,30 Euro.
    Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    Weitere Informationen: Die Gebühr wird für jede Begleitperson erhoben.

    Führerschein: Ersterteilung B unter Festsetzung einer Probezeit

    *38,30 Euro.
    Rechtsgrundlage: Gebührentarif zur Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    *Diese Kosten sind nicht in den Kosten der Fahrschule enthalten, da diese von der zuständigen Behörde erhoben werden.

    Bearbeitungsdauer/Fristen

    • Etwa vier bis sechs Wochen bis Prüfauftrag

    • Die Prüfbescheinigung muss innerhalb von drei Monaten nach deinem 18. Geburtstag in einen Kartenführerschein umtauschen.

    Checkliste BF17