Voraussetzungen Klasse BE
Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Landkreis Böblingen.
Erforderliches Mindestalter für Klasse BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17
Vorbesitz der Klasse B (bzw. BF17)
Nur praktische Prüfung - die theoretischen Kenntnisse wurden bereits mit der Klasse B (BF17) erworben.
Erforderliche Unterlagen
Kopie vom Personalausweis oder Reisepass | machen wir für euch, dazu Ausweis mitbringen
Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr! | bekommt ihr beim Fotograf
Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV (Nicht älter als 2 Jahre) | bekommt ihr beim Optiker
Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) | z.B. beim Roten Kreuz Weil der Stadt oder Optimus Erste Hilfe
Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns
Es muss zusätzlich ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorgelegt werden, wenn beim Ersterwerb nur die früher gültige Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU) vorgelegt wurde oder wenn du keine Kopie der beim Ersterwerb vorgelegten Erste-Hilfe-Bescheinigung mehr hast.
Verwaltungsgebühren
*37,50 Euro.
Rechtsgrundlage:
- § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahrerlaubnis und Führerschein
*Diese Kosten sind nicht in den Kosten der Fahrschule enthalten, da diese von der zuständigen Behörde erhoben werden.