Klasse BE

Voraussetzungen Klasse BE

  • Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Landkreis Böblingen.

  • Erforderliches Mindestalter für Klasse BE: 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF17

  • Vorbesitz der Klasse B (bzw. BF17)

  • Nur praktische Prüfung - die theoretischen Kenntnisse wurden bereits mit der Klasse B (BF17) erworben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass | machen wir für euch, dazu Ausweis mitbringen

  • Aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) - Nicht älter als ein Jahr! | bekommt ihr beim Fotograf

  • Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 3 FeV (Nicht älter als 2 Jahre) | bekommt ihr beim Optiker

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtsstunden) | z.B. beim Roten Kreuz Weil der Stadt oder Optimus Erste Hilfe

  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis | könnt ihr downloaden oder bekommt ihr vorausgefüllt bei uns

  • Es muss zusätzlich ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe vorgelegt werden, wenn beim Ersterwerb nur die früher gültige Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (SMU) vorgelegt wurde oder wenn du keine Kopie der beim Ersterwerb vorgelegten Erste-Hilfe-Bescheinigung mehr hast.

Verwaltungsgebühren

*37,50 Euro.

Rechtsgrundlage:

- § 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Fahrerlaubnis und Führerschein

*Diese Kosten sind nicht in den Kosten der Fahrschule enthalten, da diese von der zuständigen Behörde erhoben werden.

Checkliste BE